Tipp:

Ein wichtiger Versicherungsschutz: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Hervorragende Versicherungsbedingungen, günstige Preise, individuelle Beratung.

Durch eine kleine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick können Sie einer fremden Person oder auch Ihren Verwandten und Bekannten einen Schaden zufügen. Sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Helfer: Eine Privathaftpflicht-versicherung schützt Sie bei unberechtigten Ansprüchen oder übernimmt den entstandenen finanziellen Schaden bei berechtigten Ansprüchen: Denn nach dem Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Allein durch die Tatsache, dass Sie eine bestimmte Sache besitzen, halten oder betreiben haften Sie bereits, unabhängig davon ob Sie am verursachten Schaden ein Verschulden trifft oder nicht. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise

Gegen die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, als Familien- und Haushaltungsvorstand und als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen

Als Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen bzw. eines Einfamilienhauses im Inland

Als Reiter oder Fahrer von fremden Pferden oder Fuhrwerken

Als Halter und Hüter von zahmen Haustieren und Kleintieren sowie als Hüter von fremden Hunden und Pferden

Bei der Ausübung von Sport (außer bei der Jagd und bei Kfz-Rennen), Box- und Ringkämpfen und privater Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote

Aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern und Elektrofahrrädern ohne Versicherungspflicht

 

Wer ist versicherbar?

Welcher Personenkreis Versicherungsschutz genießt, kann je nach Versicherer und Tarif variieren. So sind beispielsweise im Singletarif nur Sie bzw. Ihre Kinder mitversichert, im Familientarif zusätzlich Ihr Ehegatte / eingetragener Lebenspartner und oftmals ein Eltern- und Großelternteil in häuslicher Gemeinschaft oder in einem Pflegeheim. Ein Blick in den jeweiligen Leistungsumfang oder die Verbraucherinformationen gewährt Aufschluss über den versicherten Personenkreis.

 

 

Versicherbar sind beispielsweise Ihr Ehegatte / eingetragener Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder sowie volljährige Kinder (sofern diese nicht verheiratet sind, in häuslicher Gemeinschaft leben und sich noch in einer Schul- oder beruflichen Erstausbildung befinden) und die Kinder des eingetragenen unverheirateten Lebenspartners, Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft und auch wenn diese in einem Pflegeheim leben sowie vorübergehend (festgelegter Zeitraum) in den Haushalt aufgenommene Au-Pair und Gastschüler.

 

Gesetzliche Grundlagen

Verschuldenshaftung (nach § 823 BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist einem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Der Geschädigte muss dem Schädiger diese Handlung nachweisen. Für einen fahrlässig hinzugefügten Schaden einer dritten Person springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein.

Gefährdungshaftung (beispielsweise nach § 833 BGB und § 7 StVG)

Allein durch die Tatsache, dass Sie eine bestimmte Sache besitzen oder halten – sprich ein Tier, Auto, Heizöltank, etc. – reicht die Begründung der Schadenersatzpflicht aus. Die Haftung erfolgt automatisch, Sie sind auch ohne deliktisches Verhalten haftbar.

 

Leistungsbeispiele

Personenschaden

Sie sind mit dem Fahrrad auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg unterwegs und verhalten sich in einer scharfen Kurve unachtsam. Folglich kommt es zum Zusammenstoß mit einem Fußgänger. Der Passant muss aufgrund seiner Verletzungen mehrere Tage ins Krankenhaus. Zu den notwendigen Behandlungskosten können zusätzliche Arztrechnungen, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall bei Selbständigen hinzukommen.

Sachschaden

Beim Betrachten von Urlaubsfotos verschütten Sie versehentlich Ihr Getränk über den Laptop Ihres Bekannten. Die Elektronik des Gerätes wird durch die Flüssigkeit beschädigt, sodass eine weitere Verwendung nicht möglich ist. Die Reparaturkosten werden durch den Versicherer übernommen.

Ihr 9-jähriger Sohn spielt mit dem Nachbarskind bei schönem Wetter im Garten. Plötzlich schießt er mit einem Ball die Scheibe in der Haustür ein, weder Sie noch Ihre Nachbarin und gute Freundin können in das Geschehen eingreifen und den Schadenfall verhindern. Da es sich um ein ursprünglich maßgefertigtes und individuell designtes Glas handelt, lastet eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung auf Ihren Schultern. Der Anspruch auf Schadenersatz wird von Ihrer Privathaftpflicht-versicherung geprüft und der Rechnungsbetrag der neuen Glasscheibe übernommen.

 

Zusatzinformation: Beispielsweise wurden im Jahre 2013 (in jeglichen Sparten der Haftpflichtversicherung) in etwa 4,78 Mrd. EUR an Schadenleistungen erbracht. Bei einer Anzahl von 45,2 Mio. Verträgen entspricht das einer durchschnittlichen Auszahlung von über 1.057 EUR pro Vertrag. Quelle: Statistisches Taschenbuch GDV, Stand 2014.

 

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.

Nicht versichert sind beispielsweise Schäden die durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen (außer Flugmodelle sowie unbemannte Ballone und Drachen) oder vorsätzlich verursachte Schadenereignisse. Einen weiteren Ausschluss stellen Schäden von versicherten Personen in einem Vertrag untereinander sowie Schäden aus strafrechtlichen Belangen dar (Vorsatz und Straftaten sind grundsätzlich nicht versichert).

 

Produktübergreifende Absicherungen und mögliche Erweiterungen

Tierhalterhaftpflicht

Als Besitzer von Hunden und Pferden, sowie anderen Haustieren sind Sie für Schäden, die durch diese Tiere entstehen, haftbar zu machen. Durch unvorhersehbare Reaktionen der Tiere ist es oftmals nicht möglich einen Schaden zu verhindern.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Besitzer einer Immobilie obliegt Ihnen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Ihr Anwesen sollte sich in einem entsprechenden Zustand befinden, sodass niemand zu Schaden kommt. Vorwiegend bei vermieteten Objekten gestaltet sich dies jedoch schwierig.

Gewässerschadenhaftpflicht

Bereits durch die Lagerung von gefährlichen Stoffen (Heizöl, Benzin, etc.) ist das Risiko einer Verschmutzung des Gewässers gegeben. Besonders durch die Verunreinigung von Grundwasser oder größeren stehenden Gewässern können hohe Kosten entstehen.

Bauherrenhaftpflicht

Der Traum von den eigenen vier Wänden sollte während der Bauphase abgesichert werden, da durch ungesicherte Baustellenbereiche, Schächte und gelagertes Baumaterial hohe Gefahren entstehen können. Versicherungsschutz besteht für An-, Um- oder Neubauten sowie Sanierungen.