Privathaftpflicht
Durch eine kleine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick können Sie einer fremden Person oder auch Ihren Verwandten und Bekannten einen Schaden zufügen. Sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Helfer: Eine Privathaftpflicht-versicherung schützt Sie bei unberechtigten Ansprüchen oder übernimmt den entstandenen finanziellen Schaden bei berechtigten Ansprüchen: Denn nach dem Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Allein durch die Tatsache, dass Sie eine bestimmte Sache besitzen, halten oder betreiben haften Sie bereits, unabhängig davon ob Sie am verursachten Schaden ein Verschulden trifft oder nicht. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise
Gegen die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, als Familien- und Haushaltungsvorstand und als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen
Als Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen bzw. eines Einfamilienhauses im Inland
Als Reiter oder Fahrer von fremden Pferden oder Fuhrwerken
Als Halter und Hüter von zahmen Haustieren und Kleintieren sowie als Hüter von fremden Hunden und Pferden
Bei der Ausübung von Sport (außer bei der Jagd und bei Kfz-Rennen), Box- und Ringkämpfen und privater Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote
Aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern und Elektrofahrrädern ohne Versicherungspflicht